FAQ
Wann kann ich einen Lehrgang beginnen? Was sind die Voraussetzungen?

Bei fast allen Lehrgängen ist ein Beginn jederzeit möglich.
Voraussetzung ist das vollendete 18. Lebensjahr und Pflichtschulabschluss. Es gibt keine weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

Wie geht es nach der Anmeldung zum Lehrgang weiter?

Sobald wir Ihre Anmeldung (eingescannt per Mail oder per Post) erhalten haben, wird diese in der Datenbank erfasst. Sie erhalten so bald als möglich weitere Informationen. Weiters erhalten Sie die Lehrgangsrechnung. Haben Sie sich für einen Sofortstart entschieden, erhalten Sie zugleich die erste Lehrunterlage (pdf, per Mail). Wenn nicht, erfolgt der Versand nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen.

Ist man während dem Lehrgang auf sich alleine gestellt?

Nein, für jeden Lehrgang gibt es eine/n Lehrgangsleiter/in. Die Lehrgangsleiter stehen jederzeit für inhaltliche Fragen zur Verfügung. 

Wie kann man sich die schriftlichen Prüfungen vorstellen?

Schriftliche Abschlussprüfungen werden großteils mittles Multiple-Choice bzw. Single-Choice Tests durchgeführt. Bei manchen Lehrgängen sind auch schriftliche Teile inkludiert. Prüfungen finden zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) in Wien statt. Die Prüfungskommission besteht aus zwei, vom Schulungszentrum anerkannten Personen (Prüfungsvor- und beisitz). Die Anwesenheit bei der Prüfung selbst ist nur von einer Person erforderlich. Die Kontrolle der Ergenisse erfolgt dann durch den Beisitz. Es ist pro Prüfung eine gewisse Prüfungszeit vorgegeben, Wurde die Prüfung nicht bestandenen, kann diese wiederholt werden.

Was sind Fernprüfungen?

Bei den meisten Lehrgängen werden die Prüfungen als Fernprüfung durchgeführt. Voraussetzung dafür ist ein PC mit Internetanschluss und Kamera, gültige Mail-Adresse und Zoom.. Die Prüfungsunterlagen werden per Mail übermittelt und nach Ablauf der Prüfungszeit auf gleichem Weg retourniert.

Sind die Ausbildungen staatliche anerkannt? Wie sieht es mit den Prüfungen aus?

Staatlich/Gesetzlich anerkannte Ausbildungen//Österreich
Dies sind Ausbildungen durch öffentliche, private oder konfessionelle allgemein- und berufsbildende Schulen sowie weiterführende Bildungsinstitute mit Vollzeitunterricht (staatlich anerkannte Bildungsträger). Dazu gehören z.B.: Real- und Wirtschaftsschulen, Fach- und Berufsoberschulen, Berufsschulen, Fach- und Berufsakademien, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungsinstitute, Volkshochschulen, Kliniken oder Krankenhäuser (im Eigentum einer Bildungseinrichtung), Forschungslabore,(als Anstalten des öffentlichen Rechts), Körperschaften und Verbände deren Mitglieder ausschließlich zugelassene oder anerkannte Schulen sind. Inhalt und Dauer dieser Ausbildungen sind gesetzlich definiert und geregelt. Eine Ausbildung ist staatlich anerkannt, wenn dafür eine allgemein gültige Ausbildungsordnung erlassen wurde.

Staatlich nicht anerkannte Ausbildungen/Berufe//Österreich
Es gibt aber auch Berufe die erlernt werden können, die zwar keine staatliche Anerkennung besitzen aber dennoch ausgeübt werden dürfen und für die ein Gewerbenachweis gelöst werden kann (selbständige Tätigkeit). Ein Beruf ist dann staatlich nicht anerkannt, wenn es dafür keine landesweit einheitliche Berufsbezeichnung gibt, wenn die Inhalte, Dauer und der zeitliche Ablauf der Lehre sowie auch die Inhalte und Anforderungen der Abschlussprüfung nicht landesweit einheitlich definiert sind. Nicht-anerkannte Berufsausbildungen sind in verschiedenen Branchen üblich und werden innerhalb dieser Branchen auch als vollwertige Ausbildungen akzeptiert.

Nicht anerkannte Ausbildung Hundetrainer/Verhaltensberater für Hunde//Österreich
Das Bundesministerium für Gesundheit ist auf die Notwendigkeit von guten Ausbildungen in dieser Berufssparte eingegangen. Mit 1. April 2012 ist eine neue Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden in Kraft getreten. Diese Verordnung sieht auch den freiwilligen Erwerbs eines „Gütesiegels“ vor. Ab Frühjahr 2013 werden Prüfungen, die zur Zertifizierung als „tierschutzqualifizierte/r HundetrainerIn“ führen, durch das Bundesministerium angeb5oten. Dieser Verordnung trägt das SzTVT Rechnung, unsere Ausbildungen sind auf die Inhalte dieser Verordnung abgestimmt. Nach Abschluss der Lehrgänge können Sie zu der Prüfung beim Messerli Institut antreten und die Zertifizierung erwerben. Jeder, der diese Zertifizierung erwerben möchte, muss zu dieser Prüfung antreten (völlig unabhängig, wo und welche Ausbildung im Vorfeld absolviert wurde bzw. wie lange man schon in diesem Beruf tätig ist. Auch Institutionen nehmen unsere Ausbildungen (z.B. Hundetrainer, Verhaltensberater für Hunde, Tierenergetiker etc.), auch ohne staatliche Anerkennung, zur Kenntnis – Förderungen durch das AMS bzw. andere Institutionen (z.B. WAFF, Agan) sind keine Seltenheit.

Die Tätigkeiten fallen unter den neuen Gewerbewortlaut „Tierbetreuer“ (siehe WKO-Information weiter unten).
Für alle Ausbildungen gilt: Anamnese, Untersuchung, Diagnose, Behandlung und Therapie von Tieren obliegt den VeterinärmedizinerInnen.

Offiziell anerkannte Prüfung
Die einzige in Österreich offiziell anerkannte Prüfung ist die Prüfung des Messerli Forschungsinstituts der Vet. Med. Wien „tierschutzqualifizierte/r Hundetrainer/in“.

Wir bieten einen Trainerlehrgang an, der mit dieser Prüfung abschließt. Bei weiteren Trainerlehrgängen bereiten wir gerne auf die Prüfung vor. Die Prüfung kann in unserer Trainingshalle absolvierte werden (das Prüfungsteam der Vet. Med kommt zu uns).

 

Inwieweit ist ein Diplomlehrgang staatlich anekannt?

Diplomausbildungen des Schulungszentrums TVT unterliegen keinen gesetzlichen Regelungen. Das Diplom ist nicht staatlich anerkannt, sondern ein interner Qualifikationsnachweis. Siehe auch Frage „Sind die Ausbildungen staatlich anerkannt?“. Bei allen Lehrgängen müssen Abschlussprüfungen abgelegt werden. Bei einem Diplomlehrgang musste während der Lehrgangsdauer zusätzlich eine Abschlussarbeit/Diplomarbeit geschrieben werden.

Warum bietet das SzTVT keine Ausbildung tum Tierpsycholgen an?

Laut Auskunft der Wirtschaftskammer Wien entspricht die Bezeichnung „Tierpsychologie“ bzw. „Tierpsychologe“ nicht dem Genauigkeitsgebot des §339, Abs. 2, erster Satz, GewO 1994 und darf in dieser Form nicht als Gewerbe angemeldet werden.
Laut Mitteilung der Österreichischen Tierärztekammer dürfen tierpsychologische Tätigkeiten  ausschließlich nur nach vorheriger veterinärmedizinischer Untersuchung und nicht selbständig, sondern nur durch einen Tierarzt bzw. unter dessen Aufsicht erfolgen.
Da mit diesen Begriffen daher der Ärzte- bzw. Tierärztevorbehalt tangiert wird, haben wir bewusst von diesen Bezeichnungen Abstand genommen.
In Österreich ist die Untersuchung und Behandlung von Tieren und die Diagnosestellung eine ausschließlich den Tierärzten vorbehaltene Tätigkeit. Daher dürfen Beratungen nur bei organisch gesunden Tieren erfolgen oder in Zusammenarbeit, unter Aufsicht und mit Anleitung eines Tierarztes (Hilfestellung im Behandlungskodex).

Was ist der Unterschied zwischen Hundetrainer und Verhaltensberater für Hunde?

Beim Hundetrainer liegt der Berufswunsch großteils im Bereich der Arbeit mit Hundegruppen in einer Hundeschule und beim Hundesport. Es ist ein hoher Praxisanteil mit Gewichtung Hundesportarten gefordert. Informationen zu Verhaltensproblematiken werden nicht vermittelt.
Der Verhaltensberater für Hunde erhält alle relevanten Informationen dazu, was Verhalten beeinflussen kann (u.a. Neurophysiologie, Stress, Ernährung), zu Verhaltensstörungen und Methoden der Verhaltensänderung. Es ist ein hoher Praxisanteil mit Gewichtung Verhaltensprobleme inklusive Begleitung beim Arbeien mit verhaltensproblematischen Hunden gefordert. Der Berufswunsch liegt vorwiegend im Bereich des Einzeltrainings mit verhaltensproblematischen Hunden. Der Verhaltensberater kann von Hundeschulen zugezogen werden.
Nach Absolvierung des Kombilehrganges (Trainer/Verhaltensberater) ist man befähigt sowohl in einer Hundeschule mit Hundegruppen zu trainieren, als auch Einzeltrainings mit verhaltensproblematischen Hunden durchzuführen.

Worauf muss bei Ausbildung hinsichtlich Tierenergetik achten?

Anamnese, Untersuchung, Diagnose, Behandlung und Therapie von Tieren obliegt in Österreich den VeterinärmedizinerInnen. Hier der dazu wichtige §12 des TÄG: http://www.jusline.at/12_TieraerzteG.html
Tierbesitzer müssen bei Beratungen in jedem Fall auf folgendes hingewiesen werden: Eine energetische Hilfestellung beschäftigt sich ausschließlich mit der Aktivierung und Harmonisierung körpereigener Energiefelder (Lebensenergie). Tierhalter werden bei energetischen Hilfestellungen darüber informiert und nehmen zur Kenntnis, dass sie für ihre Tiere ausnahmslos energetische Beratungen erhalten, die unter Zuhilfenahme gewerblich erlaubter Methoden durchgeführt werden. Da diese Maßnahmen der Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder dienen, stellen sie keine Heilbehandlung dar. Die Wirkungsweisen und Erfolge der unterschiedlichen energetischen Beratungen sind tlw. naturwissenschaftlich nicht belegt bzw. bei bestimmten Methoden widerlegt. Dementsprechend stellt eine energetische Beratung keinerlei Ersatz für tierärztliche Diagnose und Behandlung dar. Sämtliche Aussagen und Ratschläge hinsichtlich energetischer Harmonisierung sind keine Diagnosen sondern stellen rein energetische Zustandsbeschreibungen dar, die keiner Diagnose gleichkommen. Tierbesitzer müssen darüber informiert werden, dass sie sich mit ihren Tieren hinsichtlich Diagnosestellung und Therapie an einen Tierarzt wenden müssen. Informationen der WKO https://www.wko.at/branchen/noe/gewerbe-handwerk/persoenliche-dienstleister/Tierenergetik.html

Ist man berechtigt Ernährungsberatung für Hundebesitzer anzubieten?

Ernährungsberatung für HundehalterInnen fällt in Österreich in den Gewerbeschein der „Tierbetreuer“ (persönliche Dienstleister).

Fernlehre / eLearning / Blended Learning

Die Geschichte der Fernlehre lässt sich bis 1840 zurückverfolgen. Anfang der 70er Jahre gewann die Fernlehre an Bedeutung und heute nimmt sie weltweit einen zentralen Platz im Bildungsspektrum ein. Fernunterricht ist für viele Menschen der einzige Weg sich weiterzubilden. Oft macht die Verbindung von Beruf und Familie oder ein weiter Anfahrtsweg eine Ausbildung unmöglich. Auf Grund der Flexibilität, die dem Lernwilligen durch Fernunterricht geboten wird, nutzen heute viele Personen diese Unterrichtsform.

Die Vorteile von Fernlehrgängen liegen auf der Hand
Fernunterricht ist lernzeitflexibel – der Lernende kann selbst bestimmen wann er lernen möchte. Dadurch kann er den Unterricht an sein Umfeld (Familie, Beruf) und seine eigene Lerngeschwindigkeit anpassen. Außerdem kann der Lernende selbst bestimmen, wann er mit seiner Ausbildung beginnen möchte.
Fernunterricht ist ortsunabhängig – Es kann von jedem beliebigen Ort aus gelernt werden, dies bietet ein Höchstmaß an Flexibilität und Unabhängigkeit.
Fernunterricht ist kostengünstig – Es entfallen die Kosten für räumliche Infrastruktur sowie mögliche Anreise- und Übernachtungskosten.
Fernunterricht ist diskret- Es gibt keine Außenstehenden, die an Erfolg oder aber Misserfolg teilhaben.
Es gibt jedoch eine Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen, um an einem Fernlehrgang teilzunehmen: Fernunterricht verlangt dem Lernenden ein großes Maß an Selbständigkeit und Lernmotivation ab. Das bedeutet, es steht keine Lehrperson hinter Ihnen, die Sie drängt, Ihre Hausaufgaben zu machen und für Ihre Prüfung zu lernen. Wenn Sie sich entschließen einen Fernlehrgang zu buchen, sind Sie selbst die treibende Kraft. Sie müssen sich selbst motivieren können und Ihr Lernen selbst organisieren! Wir werden jedoch unser Möglichstes tun, um Sie dabei zu unterstützen.
Unsere Lehrgänge bestehen jedoch nicht nur aus dem, auf Basis der Fernlehre übermittelten, theoretischen Unterricht. Bei den meisten Lehrgängen sind (umfangreiche) Praxiszeiten notwendig.

eLearning / Blended Learning
Bei eLearning kommen elektronische oder digitale Medien (z.B. Internet) zum Einsatz. Wir bieten dementsprechend einen möglichen Versand von Lehrmaterial in pdf-Form, Informationsmaterial im Schülerbereich und den Austausch von Wissen im Schülerforum an. Blended Learning ist eine Lernform, bei der neben der rein theoretischen Wissensvermittlung die praktische Vermittlung von Wissen und die Umsetzung des Gelernten in der Praxis erfolgt. Diese betreuten Präsenzphasen sind bei vielen Lehrgängen gegeben.

Warum besitzen die Lehrgänge des SzTVT keine staatliche Zulassungsnummer?

In Österreich existiert keine staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (etwa dem ZfU in Deutschland vergleichbar), daher besitzen unsere Fernlehrgänge auch keine stattliche Zulassungsnummer.
In manchen anderen Länder gibt es derartige Zentralstellen, die Richtlinien zum Schutz der TeilnehmerInnen an Fernlehrgängen aufstellen und die Einhaltung dieser Richtlinien bzw. Gesetze kontrollieren. Wir wollen jedoch darauf hinweisen, dass diese Zentralstellen nicht die Inhalte bzw. die Qualität der Fernlehrgänge kontrollieren.
Das Schulungszentrum TVT richtet sich jedoch freiwillig an den vom deutschen ZfU vorgegebenen Richtlinien zum Schutz der Teilnehmer.
Das Schulungszentrum TVT ist daher auch Mitglied beim ÖFV (Österreichischer Fernschulverband). Voraussetzung für die Aufnahme in den Verband ist die Einhaltung der vom Verband vorgeschriebenen Richtlinien zum Schutz der TeilnehmerInnen an Fernlehrgängen in Österreich.

Bildungsangebot im EU-Raum

Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung müssen EU-BürgerInnen die Möglichkeit haben, Bildungsangebote im EU-Raum in Anspruch nehmen zu können.
Um Behinderungen der Dienstleistungsfreiheit zu beseitigen, wurde der grundsätzliche Übergang zum sogenannten Herkunftslandprinzip vorgeschlagen. Demnach sollen Dienstleistungserbringer nur noch den Anforderungen und Kontrollen ihres Herkunftslandes unterfallen.
Siehe auch: http://www.oeh.ac.at/fileadmin/user_upload/Education_not_profit/Fritz-DLR-Bildung-GEW.pdf

Was sind ECTS-Punkte?

Das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen innerhalb des europäischen Hochschulraums. Die ECTS-Punkte ergeben sich aus dem durchschnittlichen Arbeitspensum bzw. Arbeitsaufwand, das für die einzelnen Lehrveranstaltungen geschätzt wird.
Wir richten uns nach der Einteilung des Messerli-Institut der Veterinärmedizinischen Universität Wien:
Ein ECTS-Punkt bedeutet 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand für die Studierende/den Studierenden.
Der Arbeitsaufwand setzt sich aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden. Dazu zählen:
– Teilnahme an Lehrveranstaltungen
– Praktika
– Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder zu Hause)
– Prüfungsvorbereitung
– Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen
Obwohl das Schulungszentrum dazu nicht verpflichtet wäre, werden zukünftig bei allen Lehrgängen ECTS-Punkte zum besseren Vergleich und zur Aufwandseinschätzung angegeben.

Lehrgang Verlängerung / Unterbrechung / Verkürzung

Verlängerung
Lehrgänge können nicht verlängert werden.
Unterbrechung
Aus begründetem Anlass kann bei Lehrgängen mit langer Lehrgangsdauer eine Lehrgangsunterbrechung von maximal 6 Monaten beantragt werden. In diesem Zeitraum werden keine Skripten versandt und keine Raten bezahlt.
Verkürzung
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind kann ein Lehrgang, der mehr als 12 Monate dauert, verkürzt werden. Ob und in welchem Ausmaß Verkürzungen möglich sind, wird vom SzTVT vorgegeben.
Verlängerungen/Verkürzungen und Unterbrechungen bedürfen dem Einverständnisses der Schulleitung und des/der Lehrgangsleiters/Lehrgangsleiterin

Bezahlung der Lehrgangskosten / Vergünstigungen

Die Lehrgangskosten werden – außer auf ausdrücklichen Wunsch – in monatlichen Raten bezahlt.
Bei einmaliger Gesamtauszahlung zu Lehrgangsbeginn gewähren wir Rabatt auf einen Teil der Lehrgangsnettokosten. Die Komplettauszahlung hat keinen Einfluss auf die Lehrgangsdauer.
Des weiteren gibt es den „Familienbonus“, wenn mehrere Personen eines Haushaltes bzw. Familienmitglieder gleichzeitig Lehrgänge belegen. Die Höhe des Rabatts richtet sich nach Lehrgang und der Personenanzahl.